Ich hoffe, dass sich noch viele Zeitungen daran anschließen werden.
Rhein-Zeitung
Weil wir in Sachen Leistungsschutzrecht danach gefragt wurden:

Wir freuen uns über Links auf unsere Texte. Wer will, darf dazu gerne und gefahrlos unsere Überschriften und URLs nutzen. Nach meiner Lesart (hier spricht Digitalchef Marcus Schwarze) enthält das geplante Gesetz keinen gesonderten Schutz für Überschriften und URLs. Ein “Link”, wie er im Entwurf genannt wird, erklärt sich mir als URL plus sinnvolle Bezeichnung dieser URL.Aber das soll nicht das Problem unserer Leser und Nutzer sein.

Auch die Übernahme unserer Vorspänne sehen wir gelassen – mit folgender Einschränkung. Wir bitten darum, am Ende dieser Texte tatsächlich zu uns zu verlinken, nicht einfach nur ohne Link “Quelle: Rhein-Zeitung” zu schreiben – sondern explizit zu der Langfassung unseres Textes. (msc)