Ersatzstimme (Wahlrecht) – Wikipedia

Wir brauchen die Ersatzstimme. Wenn 13% der Stimmen nicht im Landtag vertreten sind, läuft was falsch.

Ersatzstimme (Wahlrecht) – Wikipedia

Die Ersatzstimme, auch Alternativstimme, Eventualstimme, Hilfsstimme, Nebenstimme oder Zweitpräferenz genannt, bezeichnet im Wahlrecht eine zusätzliche zweite Stimme des Wählers, die nur dann zur Geltung kommt, wenn die vom Wähler eigentlich bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert und …