Überlegungen zu einer zukünftigen Fahrradpolitik

Ich habe mir ein paar Gedanken zu einer zukünftigen Fahrradpolitik gemacht. Die Politik der Vergangenheit ging davon aus, dass Fahrräder auf einen von der Straße getrennten Radweg gehören.

In den letzten Jahren fand ein Umdenken statt. Nun ist man der Ansicht, dass Radfahrer Verkehrsteilnehmer sind – und Verkehrsteilnehmer gehören auf die Straße. Dies hat zur Folge, dass die Nutzungspflicht von Radwegen weggefallen ist und immer weniger Radwege einer Nutzungspflicht obliegen.

Bei meinen Überlegungen bin ich von der Prämisse ausgegangen, dass man nicht alle Radfahrer über einen Kamm scheren kann. Es gibt die Verkehrsteilnehmer. Diese sind regelfest. Sie fahren vorausschauend und sind in der Lage, komplexe Verkehrssituationen zu erfassen und entsprechend sicher zu handeln. Häufig sind dies Personen, die Fahrpraxis mit motorisierten Fahrzeugen haben.

Auf der anderen Seite gibt es Radfahrer, die man eher als radfahrende Fußgänger bezeichnen könnte. Sie fühlen sich auf der Straße überfordert und fahren in der Regel mit eher geringeren Geschwindigkeiten von 10 bis 15 km/h. Diese Menschen sind häufig Gelegenheitsfahrer. Zu dieser Gruppe gehören auch Kinder.

Früher hatte die Politik insbesondere die letztere Gruppe im Fokus, heutzutage ist es die erstgenannte Gruppe.

Wie können wir nun beide Gruppen unter einen Hut bringen? Eine Möglichkeit sind eigene Radwege, die von Fußwegen und Straßen getrennt verlaufen. Dies lässt sich aber baulich nicht an vielen Stellen realisieren.

Eine andere Möglichkeit ist eine Art von zweigeteiltem “Shared Space”.

Für den ersten Teil sollten grundsätzlich alle Radwege auf den Fußwegen zurückgebaut werden. Dadurch werden die Fußwege breiter. Diese können dann von Fußgängern und langsam fahrenden Radfahrern genutzt werden. Radfahrer müssen hier Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

Für den zweiten Teil sollten auf der Straße je nach Möglichkeit Schutzstreifen oder Radstreifen eingerichtet werden. An Kreuzungsbereichen würden sich diese Streifen dann auf auf die verschiedenen Richtungen aufteilen, wenn die Fahrbahn Links- oder Rechtsabbiegerspuren hat.

Durch diese Zweiteilung können sich Radfahrer nun entscheiden, ob sie im Verkehr mitfahren möchten oder sich lieber mit den Fußgängern den Weg teilen möchten.

Es gäbe sicherlich ein paar Ausnahmen, wo der Straßenverkehr zum Beispiel bestimmte Kennzahlen bezüglich der Geschwindigkeit und Intensität überschreitet. Hier sollte es weiterhin Radwege geben, wobei diese – wenn möglich – zusätzlich baulich von den Fußwegen getrennt sein sollten.

Eine Sache noch: Da der Straßenverkehr hohe Anforderungen an den Fahrzeugführer – motorisiert oder ummotorisiert – stellt, wäre es überlegenswert, auch für das Radfahren auf der Straße eine Prüfung ablegen zu müssen. Alternativ könnte man vielleicht Radfahrern auf der Straße eine gewisse Mitschuld an Unfällen geben, wenn sie keine Prüfung nachweisen können.

Ein Gedanke zu „Überlegungen zu einer zukünftigen Fahrradpolitik

  1. Ja, es ist nicht einfach, alles unter einen Hut zu bringen und es allen recht zu machen. Grundsätzlich bevorzuge ich getrennte Radfahrwege – besonders auf hoch frequentierten Straßen, allerdings leider nicht überall möglich. Ein Superbeispiel ist die Ostfrieslandstraße in Finkenwerder. Hier ist übrigens eigentlich gar kein Platz für den Radverkehr, denn durch die Trennung des Gehwegs in Geh- und Fahrradbereich werden beide sehr schmal, was besondere Schwierigkeiten verursacht, wenn ältere Leute mit Rollatoren, Behinderte im Rollstuhl – von Blinden ganz zu schweigen – oder Eltern mit Kinderwagen den Gehweg benutzen. Eine Begegnung ist für Fußgänger nicht möglich, wenn auch ein Radfahrer daherkommt. Vielleicht wäre eine Lösung die Ostfrieslandstraße (und vergleichbare Straßen) immer mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 h/Std. auszustatten. Dann könnten nämlich Fahrradfahrer sicherer auf der Straße fahren.

    Betreffs Anforderungen an den Fahrzeugführer finde ich schon einen “Fahrradführerschein” für angebracht. Wir haben so etwas mal in der Schule gemacht (habe leider das Dokument nicht mehr, seit ich meinen Führerschein habe), danach kam der Führerschein 5 bzw. 4 (beide Moped). Probleme gäbe es dann mit den Mofas – würde wohl auch ein Fahrradführerschein für genügen.

    Betreffs wer darf noch auf dem Gehsteig fahren? Ich würde es von der größe der Fahrräder abhängig machen. Ab 26” unbedingt auf der Straße, Kinder- und Kinderspielräder eben auf dem Bürgersteig. Bei 24”-Rädern bin ich mir allerdings nicht so sicher, welcher Kategorie man die zuordnen soll. Es geht übrigens als Eltern auf der Straße zu fahren und die Kinder auf dem Bürgersteig fahren zu lassen. Da kann man nebeneinander herfahren, was ich als Vorteil ansehe.

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