Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es ja zum Lachen.
Die Erhebungen des Generalbundesanwalts haben bis heute keine Erkenntnisse darüber erbracht, ob und wie britische oder US-amerikanische Nachrichtendienste in Deutschland auf den Telekommunikations- oder Internetverkehr zugreifen (…) Im Ergebnis bleibt mithin die abstrakte Annahme, dass britische und US-amerikanische Nachrichtendienste ebenso wie die Geheimdienste anderer ausländischer Staaten versuchen, auch mit modernen elektronischen Mitteln Erkenntnisse in Deutschland zu erlangen
Immer diese “abstrakten Annahmen”. Aber auch spannend: Die Formulierung zielt immer auf ein “in Deutschland” ab.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Pressemitteilung
04.06.2014 – 17/2014 Generalbundesanwalt zu „Cyberspionage” und „Kanzlerin-Handy” – Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit im Zusammenhang mit der möglichen Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin eingeleitet – – Die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste bleibt weiter unter Beobachtung – – Verfolgung von „Cyberspionage” wird intensiviert – – Generalbundesanwalt unterrichtet die Medien am heutigen Mittwoch (4.