Auch ohne Radhelm voller Schadenersatz

Es gibt keine Helmpflicht über Umwege, das BGH hat entsprechend entschieden.
Auch ohne Radhelm voller Schadenersatz

Karlsruhe. Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Das Votum des VI. Zivilsenats ist brisant, weil es keine gesetzliche Helmpflicht gibt – und diese nach dem Willen der Politik zunächst wohl auch nicht kommen wird: „Die Verkehrsminister sprechen sich mehrheitlich weiterhin für eine allgemeine Empfehlung zum Helmtragen aus”, sagte Meyer.