Teilerfolg für Datenschützer | BR.de

Deutsche Doppelmoral: Dashcams im Straßenverkehr sind böse – Überwachung im Internet ist egal.
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Der Einsatz von Dashcams im Auto verstößt unter bestimmten Bedingungen gegen das Datenschutzgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach erklärt. Dennoch bekam der klagende Autofahrer wegen eines Formfehlers recht.