Vorratsdatenspeicherung in Australien: Zwei Jahre Speicherpflicht – taz.de

2 Jahre Vorratsdatenspeicherung in Australien – denkt denn einer auch an die Kinder?

Vorratsdatenspeicherung in Australien: Zwei Jahre Speicherpflicht – taz.de

Internetprovider sollen Nutzungsdaten zwei Jahre lang aufbewahren. Der Antiterrorkampf und Kinderpornografie halten als Begründung her.