Freifunk vs. Abmahner: 1:0

Freifunker können sich auf das “Providerprivileg” berufen.

Berliner Freifunker wehren Filesharing-Abmahnung ab

16.01.2015 13:04 In einer ersten Entscheidung haben Berliner Freifunker einen Erfolg gegen Abmahnungen erzielt. Das Amtsgericht Charlottenburg entschied, dass Freifunker sich auf das Providerprivileg berufen können. Mehrere Anbieter der frei verfügbaren Funknetze waren im Juli gegen die ständige Flut von Filesharing-Abmahnungen in die Vorwärtsverteidigung gegangen: Statt die Abmahnungen auf eigene Kosten abzuwehren, verklagten sie selbst die Abmahner.