Stellplatz in der Tiefgarage ist nicht für Fahrrad da | Immobilien | Haufe

Fahrradland Deutschland: Tiefgaragenstellplätze dürfen nur für Kraftfahrzeuge, nicht aber für Fahrräder verwendet werden. #Fahrradalltag
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Ein Stellplatz in der Tiefgarage ist für das Abstellen von Kraftfahrzeugen, nicht aber für das Abstellen von Fahrrädern vorgesehen.