RA Michael Seidlitz wrote the following post:

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum #Leistungsschutzrecht für #Presseverlage
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum
zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (BT-Drs. 17/11470)
Stellungnahme Nr.: 4/2013 Berlin, im Januar 2013

Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für „Presseverleger“ ist sowohl rechtlich bedenklich als auch nicht erforderlich, so dass von dem Gesetzesvorhaben insgesamt abgerückt werden sollte. Die für die Einführung eines Leistungsschutzrechts angeführten Argumente überzeugen nicht. Unabhängig davon ist der derzeitige konkrete Gesetzesentwurf in wesentlichen Punkten zu vage und schafft damit unzumutbare Auslegungsschwierigkeiten auch und gerade mit Bezug auf die an- waltliche Praxis. Nach Einschätzung des DAV lassen sich die Auswirkungen der vorgeschlagenen Gesetzesänderung durch die vergleichsweise wenigen von ihm betroffenen Unternehmen mit technischen Maßnahmen leicht umgehen. Es besteht also zusätzlich die Gefahr, dass das als Schutz gedachte neue Recht in der Praxis leerläuft, gleichzeitig aber die Leistungsfähigkeit sozial nützlicher Angebote wie z.B. Suchmaschinen nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschränkt. “

http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/DAV-SN04-13.pdf?PHPSESSID=ohuaad18nr9a4o03dr9r5360v0