Radweg-Urteil – Die blauen Schilder müssen weg

Es ist immer wieder spaßig, wenn man die Argumente der Leute hört, die sich dagegen aussprechen, dass die Benutzungspflicht auf Radwegen abgeschafft wird.

Ein typisches Argument in diesem Fall ist das des Bürgermeisters, der meinte, dass man sich ja um den Ausbau der Radwege bemühen würde – aber wenn man die jetzt nicht zwangsweise nutzen müsse, wäre das ja “ein Witz”. Ich frage mich, was der gute Herr Bürgermeister an “Aufhebung der Benutzungspflicht” nicht verstanden hat. Es führte dann übrigens weiter aus: “das ist eine Gefährdung der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen.”

Wie gesagt: Die Aufhebung der Pflicht bedeutet ja nicht, dass man die Radwege nicht mehr nutzen dürfe, sie erlaubt den Radfahrern aber die freie Wahl des Weges. Und die Erfahrung zeigt, dass Kinder und Jugendliche, sowie ältere Menschen und Gelegenheitsradler dann trotzdem den Radweg nutzen werden. Nur die Alltagsradler werden wohl lieber direkt auf der wenig befahrenen Kreisstraße fahren wollen.

Und wer hier argumentiert, dass das Fahren auf der Straße ja viel gefährlicher sei, dem sei ein Blick in die Statistik angeraten – die beweist das genaue Gegenteil.

Das einzige (halbwegs) nachvollziehbare Argument wurde übrigens nicht genannt: Die Autofahrer wollen nicht von Radfahrern gestört werden. (Dieses Argument wurde übrigens auch schon gerichtlich gekippt – es gibt kein Grundrecht auf ungestörtes Autofahren)

Und übrigens: Wenn es gute Radwege gibt, nutzen viele Radfahrer die Teile freiwillig, selbst ohne Benutzungspflicht.

Radweg-Urteil – Die blauen Schilder müssen weg

Ein Rennradler klagt das Recht ein, bei Brunnthal auf der Kreisstraße zu fahren. Der bisherige Radweg i ist dadurch nicht mehr zulässig.