“Die Richter erklärten auch die Erteilung von Auskünften über den Inhaber einer sogenannten dynamischen IP-Adresse nach der bisherigen Regelung für unzulässig. Hierbei handelt es sich um bei jedem Einloggen ins Netz neu vergebene Telekommunikationsnummern. Vor allem Privatpersonen sind in der Regel mit solchen dynamischen IP-Adressen online unterwegs.”
Hört ihr auch die Abmahnanwälte weinen?