Deutscher Bundestag: Beschlussfähigkeit
Ich gehe mal kurz kotzen wegen der Scheinheiligkeit, die die Opposition nun wegen des Meldegesetzes verbreitet. Ich zitiere die Geschäftsordnung des Bundestags:
“Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.”
Und wichtig:
“Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden.”
Wenn die Opposition dies unterlassen hat, ist dies deren eigene Schuld.