Gesetzentwurf: Bundesregierung beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Mal schauen, was passiert, wenn Google und Co. die Daumenschrauben ansetzen und die entsprechenden Webseiten einfach nicht mehr verlinken.
Gesetzentwurf: Bundesregierung beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverleger
87f (1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das …